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Warum Softwarepatente schlecht sind

Donnerstag, 7. Januar 2010

[Dieser Eintrag ist im Wesentlichen ein leicht überarbeiteter Repost eines meiner Beiträge aus dem Blog der Piratenpartei Heilbronn]

In der Diskussion an einem Piraten-Infotisch kam die Meinung auf, dass jemand, wenn er zum Beispiel Mathematiker und Informatiker einstellt, beschäftigt und bezahlt, um einen neuen Kompressionsalgorithmus zu entwerfen und zu implementieren, ja das Recht haben muss, “sein” Werk mit dem Patentrecht zu schützen, sonst könnten ja die Chinesen kommen und das einfach Raubkopieren.

An dieser Stelle muss man schon einhaken, denn hier werden viele verschiedene Dinge zusammen in einen Topf geworfen, die erstmal nix miteinander zu tun haben.

Argument 1: Bewohner anderer Länder werden sich erstmal recht wenig um unser deutsches Patentrecht scheren. Anschauliches Beispiel: Brasilien. Dort werden mit staatlicher Unterstützung AIDS-Medikamente, die Pharmakonzerne mit viel Aufwand entwickelt haben, einfach “raubkopiert”. Das hat natürlich politische Gründe, nichtsdestotrotz sieht man an dem konkreten Fall, dass die Patente des einen Landes im anderen nichts wert sein müssen.

Argument 2: Niemand wird gezwungen, Quellcode zu veröffentlichen. Wenn ein neuartiger Kompressionsalgorithmus nur in ausführbarer Form vorliegt, hat man keine realistische Chance, den Kernalgorithmus zu extrahieren geschweigedenn zu verstehen – dazu braucht man jemanden, der mindestens so begabt ist, wie der Mathematiker hinter der ursprünglichen Idee. Wohlgemerkt, hat der Mensch, der das Binary analysieren soll, nicht die Notizen des Entwicklers vorliegen und moderne Compiler und Programmiersprachen machen durch mehr Abstraktionsebenen und Optimierungsverfahren das Reverse Engineering auch nicht gerade leichter. Mal ganz abgesehen davon, dass durch die auch weiterhin rasant zunehmende Vernetzung die Möglichkeit geschaffen wurde, den tatsächliche Algorithmus nichtmal mehr als ausführbare Datei auf Kundeninfrastruktur vorhalten zu müssen, das kann heutzutage prinzipiell auch über einen eigenen Server mit eigener API geschehen, die Software kann hier tatsächlich zur Black Box werden. Der Kunde sieht nur die Eingabe und die Ausgabe – wie die Transformation abläuft, kann er nur durch eine um viele Größenordnungen schwierigere Analyse nachvollziehen (inwiefern Kunden für solche eine Lösung Geld bezahlen wollen, soll hier nicht das Thema sein).

Argument 3: Das Patentrecht ist inhärent ungeeignet, Mathematik zu schützen:

  • Es gibt in der Mathematik nichts Triviales. Selbst alltägliche Mathematik wie das Zählen von Dingen, ist in der einfachsten Fassung in solch einer Weise formalisiert, dass es vermutlich kaum einen Richter geben wird, der das Konzept “Zählen” als trivial erkennt, wenn man ihm kommentarlos die Peano-Axiome vorlegt. Ausserdem sollte es jedem einigermassen einleuchtend sein, dass man beispielsweise kein Patente auf den Satz des Pythagoras haben will. Nun braucht aber das Patentrecht irgendeine Unterscheidung zwischen trivialen Erfindungen und einer gewissen Schöpfungshöhe, um irgendwie sinnvoll anwendbar zu sein. Es gibt hier keine Möglichkeit, diesen inneren Widerspruch aufzulösen.
  • Ein Patent ist eine Offenlegung einer Erfindung. Im Gegenzug zu dieser Offenlegung wird dem Patenteinreicher für eine begrenzte Zeit das Nutzungsrecht eingeräumt. Um wieder auf das Beispiel des neuen Kompressionsalgorithmus zurückzukommen: Durch eine Patentierung wird also der Algorithmus offengelegt, was zur Folge hat, dass der imaginäre raubkopierende Chinese gar nicht mehr aufwändig und mit zweifelhaftem Erfolg in der ausführbaren Datei herumstochern muss, sondern nur noch die Patentschrift anschauen muss.

Argument 4: Software ist Mathematik. Vielen auch technisch versierteren Menschen fällt es schwer, diesen signifikaten Schritt anerkennen zu wollen. Nur ändert das nichts an der Tatsache, dass jeder Code, egal in welcher Form (sei es nun als Sourcecode oder als ausführbare Datei) ganz grundsätzlich immer 1:1 auf einen mathematischen Algorithmus abgebildet werden kann. Hier an der Stelle sitzt übrigens die Kernauseinandersetzung zwischen Softwarepatentgegnern und -befürwortern. Letztere sehen diese Möglichkeit (jedenfalls nach meinem Verständnis der Debatte) eher als Theoretisch an und wollen Software oder auch nur Teilen davon einen wie auch immer gearteten Sonderstatus einräumen, der eine Patentierbarkeit zulässt.

Fazit: Man will an dieser Stelle nicht das Patentrecht bemühen – das Urheberrecht reicht (auch in einer eventuell reformierten Fassung) völlig aus. Nicht umsonst sind Firmen wie Microsoft, IBM und Apple in einer Zeit gigantisch groß geworden, in der es Softwarepatente schlicht und ergreifend nicht gab.

Natürlich ist der komplette Themenkomplex “Softwarepatente” noch sehr viel größer, als ich in diesem Artikel anreissen konnte, Interessierten sei zur weiteren Vertiefung exemplarisch die Seite nosoftwarepatents.com empfohlen.