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Google Street View und andere Bedrohungen für die Privatsphäre

Sonntag, 7. März 2010

Das Thema “Google Street View” kocht derzeit mal wieder hoch: Ganze Gemeinden hören im Zweifelsfall auf einzelne, aber dafür umso lauter schreiende, Bürger und fordern Google auf, doch bitte keine Autos durch die Gegend zu schicken; den Schaum vor den Lippen unserer werten Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner  kann man ihren Pressemitteilungsauswürfen deutlich entnehmen.

Nur eins wird übersehen: Die plakativ geführte Debatte gegen den derzeitigen Trendgegner Google geht aber sowas von am eigentlichen Problemkern vorbei, dass es beinahe schmerzt. Aber heutzutage ist man  ja leider nichts anderes aus der CSU- und Journallien-Ecke gewohnt.

Google schickt also Autos durch die Straßen, die Bilder machen. Bilder vom öffentlichen Raum, zwar  leicht über normaler Augenhöhe, aber durchaus nicht aus obszöner Höhe und auch nicht fernab öffentlich befahrbarer Straßen. Diese Momentaufnahmen werden genutzt, um Straßenbilder nicht nur “von oben” visualisierbar zu machen, sondern um Weg- und Ortsbeschreibungen frauentauglich zu machen [Kurze Abschweifung: Das ist nun keinesfalls diskriminierend oder sexistisch gemeint, meine Erfahrung hat mich nur  gelehrt, dass Wege von Männern im Allgemeinen eher mit "der dritten Straße rechts" beschrieben werden, während man bei Frauen tendenziell eher "dann direkt nach dem gelben Haus" abbiegt.], sowie auch allgemeine Bildeindrücke von Wegzielen, besonderen Strecken und Städten zu schaffen. Dass nebenbei auch Routenanweisungen abfallen und somit Google unter anderem in den USA schon mit “eigenen” Daten Wegbeschreibungen machen kann, während hierzulande entsprechende Daten noch zugekauft werden, will ich hier nicht weiter erwähnen.

Im Allgemeinen ist das ein Dienst, den “man” haben will – so hat zum Beispiel die Piratenpartei Heilbronn auf ihrer Seite eine entsprechende Visualisierung, um das Klub Sofa, in dem der Stammtisch stattfindet, besser finden zu können.

Wo liegt nun das Problem?

Nunja, mein persönliches Lieblingsargument hier ist die Privatsphäre von Häusern. Ausserdem wird immer und immer wieder behauptet, dass Menschen erkennbar  und Autokennzeichen identifizierbar seien. Dann seien Menschen ja nicht nur aufgrund ihres Gesichts, sondern auch anhand von T-Shirts, Körperformen oder sonstigen Merkmalen erkennbar und somit beispielsweise der Ehemann beim Bordellbesuch ertappbar. Zusätzlich sei es eine Verletzung der Privatsphäre, dass die Bilder aus einer leicht höheren Lage als der genormten mitteleuropäischen Augenhöhe gemacht werden und somit ein Sichtschutz eventuell umgangen werden könnte. Dann könnten sich ja Scoringunternehmen wie die allseits beliebte Schufa ein Bild von der Nachbarschaft machen, um das dann positiv oder negativ auf Kredite auswirken zu lassen. Ach ja, fast hätte ich die Einbrecher und Terroristen vergessen, die so lohnenswerte Ziele ausmachen können, ohne Gefahr zu laufen, vor Ort beim Auskundschaften erwischt zu werden.

Schlimm, nichtwahr?

Uhm, nein, eher nicht.

  • Standardmäßig werden Menschen und Autokennzeichen automatisiert unscharf gemacht. Das kann zwar in Einzelfällen schiefgehen, ich verfolge Street View aber nun schon eine ganze Weile und habe noch kein einziges Mal ein Autokennzeichen lesen können, meist werden sogar die Schweinwerfer als Kennzeichen erkannt und unscharf gemacht. Auch identifizierbare Gesichter habe ich bisher keine gefunden und selbst wenn das mal der Fall sein sollte, gibt es nach wie vor direkt eine Möglichkeit, das entsprechende Bild Google zu melden, um es manuell nachbearbeiten oder gar entfernen zu lassen.
  • Menschen können durchaus auch identifizierbar sein, ohne dass man das Gesicht sieht. Bei Street View wird aber grundsätzlich nichts abgelichtet, was nicht auch der Nachbar, ein Verwandter oder Bekannter zufällig beim Vorbeifahren sehen könnte – mit dem Unterschied, dass wir bei Street View absolut von einer im Zweifelsfall jahrealten, wenn nicht irgendwann sogar mal jahrzehntealten Momentaufnahme reden, die zur Not bei einer zentralen Anlaufstelle gemeldet und gelöscht werden kann.
  • Auch die Über-Augenhöhe stimmt im Prinzip, aber wenn man das als Problematisch erachtet, sollte man eigentlich die Satellitenbilder von Google Maps, NASA World Wind, Bing Maps und zahlreichen anderen Anbietern nochmal um einiges problematischer finden, da hier ein Zaun-Sichtschutz ja quasi komplett umgangen wird.
  • Das Schufa-Argument. Auch absolut unbrauchbar, entsprechende Nachbarschaftsauswertungen liegen den Scoringunternehmen im Zweifelsfall schon länger vor, als es Google überhaupt gibt. Ja, das ist schon eher ein datenschutzrechtliches Problem, aber durchaus keines, woran Google irgendwie Schuld hat.
  • Das Argument mit den Bösewichtern ist in meinen Augen auch nicht viel substanzhaltiger, einerseits wieder weil es sich um eine Momentaufnahme handelt und andererseits weil ein Sicherheitssystem, das komplett von außen sichtbar ist, sein Geld eher nicht wert sein dürfte.

Es gibt ja durchaus Argumente, die rein theoretisch irgendwie sinnvoll erscheinen können. Häuser und Autos von Menschen, die mit dem Internet nix zu tun haben, werden ungefragt “ins Internet” gestellt. Die dahinterliegende Annahme, dass ebendiese Menschen das aber nicht wollen, scheint mir aber zumindest aufgrund unrepräsentativer Umfragen in meiner Offline-Verwandschaft und -Bekanntschaft recht weit hergeholt, hier trifft man nach Erklärungen eher auf ein uninteressiertes Schulterzucken oder sogar Stolz, weil man ja nun mit der Zeit geht und auch “im Internet” ist.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich habe bisher kein einziges Argument gehört, das die höchst subjektive “Das will man”-Karte übertrumpft und ich persönlich freue mich drauf, virtuell durch Köln, Berlin oder auch Kernen wandern zu können, aber einstweilen werd ich halt mit Madrid, New York, Sydney, Florenz, London, Prag oder sonstigen eher uninteressanten Zielen auskommen müssen.

Warum Softwarepatente schlecht sind

Donnerstag, 7. Januar 2010

[Dieser Eintrag ist im Wesentlichen ein leicht überarbeiteter Repost eines meiner Beiträge aus dem Blog der Piratenpartei Heilbronn]

In der Diskussion an einem Piraten-Infotisch kam die Meinung auf, dass jemand, wenn er zum Beispiel Mathematiker und Informatiker einstellt, beschäftigt und bezahlt, um einen neuen Kompressionsalgorithmus zu entwerfen und zu implementieren, ja das Recht haben muss, “sein” Werk mit dem Patentrecht zu schützen, sonst könnten ja die Chinesen kommen und das einfach Raubkopieren.

An dieser Stelle muss man schon einhaken, denn hier werden viele verschiedene Dinge zusammen in einen Topf geworfen, die erstmal nix miteinander zu tun haben.

Argument 1: Bewohner anderer Länder werden sich erstmal recht wenig um unser deutsches Patentrecht scheren. Anschauliches Beispiel: Brasilien. Dort werden mit staatlicher Unterstützung AIDS-Medikamente, die Pharmakonzerne mit viel Aufwand entwickelt haben, einfach “raubkopiert”. Das hat natürlich politische Gründe, nichtsdestotrotz sieht man an dem konkreten Fall, dass die Patente des einen Landes im anderen nichts wert sein müssen.

Argument 2: Niemand wird gezwungen, Quellcode zu veröffentlichen. Wenn ein neuartiger Kompressionsalgorithmus nur in ausführbarer Form vorliegt, hat man keine realistische Chance, den Kernalgorithmus zu extrahieren geschweigedenn zu verstehen – dazu braucht man jemanden, der mindestens so begabt ist, wie der Mathematiker hinter der ursprünglichen Idee. Wohlgemerkt, hat der Mensch, der das Binary analysieren soll, nicht die Notizen des Entwicklers vorliegen und moderne Compiler und Programmiersprachen machen durch mehr Abstraktionsebenen und Optimierungsverfahren das Reverse Engineering auch nicht gerade leichter. Mal ganz abgesehen davon, dass durch die auch weiterhin rasant zunehmende Vernetzung die Möglichkeit geschaffen wurde, den tatsächliche Algorithmus nichtmal mehr als ausführbare Datei auf Kundeninfrastruktur vorhalten zu müssen, das kann heutzutage prinzipiell auch über einen eigenen Server mit eigener API geschehen, die Software kann hier tatsächlich zur Black Box werden. Der Kunde sieht nur die Eingabe und die Ausgabe – wie die Transformation abläuft, kann er nur durch eine um viele Größenordnungen schwierigere Analyse nachvollziehen (inwiefern Kunden für solche eine Lösung Geld bezahlen wollen, soll hier nicht das Thema sein).

Argument 3: Das Patentrecht ist inhärent ungeeignet, Mathematik zu schützen:

  • Es gibt in der Mathematik nichts Triviales. Selbst alltägliche Mathematik wie das Zählen von Dingen, ist in der einfachsten Fassung in solch einer Weise formalisiert, dass es vermutlich kaum einen Richter geben wird, der das Konzept “Zählen” als trivial erkennt, wenn man ihm kommentarlos die Peano-Axiome vorlegt. Ausserdem sollte es jedem einigermassen einleuchtend sein, dass man beispielsweise kein Patente auf den Satz des Pythagoras haben will. Nun braucht aber das Patentrecht irgendeine Unterscheidung zwischen trivialen Erfindungen und einer gewissen Schöpfungshöhe, um irgendwie sinnvoll anwendbar zu sein. Es gibt hier keine Möglichkeit, diesen inneren Widerspruch aufzulösen.
  • Ein Patent ist eine Offenlegung einer Erfindung. Im Gegenzug zu dieser Offenlegung wird dem Patenteinreicher für eine begrenzte Zeit das Nutzungsrecht eingeräumt. Um wieder auf das Beispiel des neuen Kompressionsalgorithmus zurückzukommen: Durch eine Patentierung wird also der Algorithmus offengelegt, was zur Folge hat, dass der imaginäre raubkopierende Chinese gar nicht mehr aufwändig und mit zweifelhaftem Erfolg in der ausführbaren Datei herumstochern muss, sondern nur noch die Patentschrift anschauen muss.

Argument 4: Software ist Mathematik. Vielen auch technisch versierteren Menschen fällt es schwer, diesen signifikaten Schritt anerkennen zu wollen. Nur ändert das nichts an der Tatsache, dass jeder Code, egal in welcher Form (sei es nun als Sourcecode oder als ausführbare Datei) ganz grundsätzlich immer 1:1 auf einen mathematischen Algorithmus abgebildet werden kann. Hier an der Stelle sitzt übrigens die Kernauseinandersetzung zwischen Softwarepatentgegnern und -befürwortern. Letztere sehen diese Möglichkeit (jedenfalls nach meinem Verständnis der Debatte) eher als Theoretisch an und wollen Software oder auch nur Teilen davon einen wie auch immer gearteten Sonderstatus einräumen, der eine Patentierbarkeit zulässt.

Fazit: Man will an dieser Stelle nicht das Patentrecht bemühen – das Urheberrecht reicht (auch in einer eventuell reformierten Fassung) völlig aus. Nicht umsonst sind Firmen wie Microsoft, IBM und Apple in einer Zeit gigantisch groß geworden, in der es Softwarepatente schlicht und ergreifend nicht gab.

Natürlich ist der komplette Themenkomplex “Softwarepatente” noch sehr viel größer, als ich in diesem Artikel anreissen konnte, Interessierten sei zur weiteren Vertiefung exemplarisch die Seite nosoftwarepatents.com empfohlen.